Stadtverordnetenversammlung beschließt aus den Sparkassenüberschüssen des Jahres 1929 einen Betrag von 50000 M zur Zinsverbilligung von Neubau-Hypotheken zu verwenden. Über die von den Fraktionen zum Etat schriftlich gestellten Anträge erfolgte besondere Abstimmung. Das Abstimmungsergebnis ist bei den Anträgen vermerkt ( siehe Etatsakten 1930 bei der Finanzverwaltung).