Stadtverordneten - Versammlung beschließt Annahme des mit dem Reichsfiskus unter dem 27. Januar 1927 geschlossenen Nachtrags - Vergleichs über Rückzahlung überhobener Erwerbslosengelder in Höhe von 94820 M. Zahlung des Vergleichsbetrages soll in fünf gleichen Jahresraten jeweils zum 1. April, erstmalig am 1. April 1927, zuzüglich 4% Zinsen ab 1. Januar 1927, erfolgen.