Der frühere
KohlenhändlerPaul Schmitz, welcher durch
Vertrag vom 15. April 1852 einen
vor dem Hessenthore gelegenen
Lagerplatz auf die Zeit vom genannten Tage
bis 14. September 1855 für 6 Thlr. jährlich gepachtet und
im vorigen Jahre bedingungsmäßig den Pachtzins
bis zum 14. September d. J. abgeführt hat, bittet mittelst Gesuchs
vom 8. August c. ihn der Pacht der nach
folgenden zwei Jahre entbinden zu wollen, indem
widrige Verhältnisse ihn genöthigt haben, sein Kohlengeschäft niederzulegen. Gemeinderath beschließt, ausnahmsweise auf den
Antrag einzugehen.
a. u. s.