Die Versammlung bemerkt auf ein Gesuch des Viehhändlers Spier von Calcar um Entschädigung dafür, daß sechszehn Stück Ochsen von ihm auf der hiesigen Wiese die Klauen-und Maulseuche gefangen haben sollen, daß sie zur Vermeidung von Consequenzen dem Antrage nicht entsprechen könne, und zwar um so weniger als die Stadt die Wiese ledig- lich aus Liberalität den Viehhändlern zur Benutzung eingeräumt habe, überdies nicht einmal nachgewiesen sei, daß das Spier'sche Vieh auf der hiesigen Wiese ange- steckt worden.
actum ut supra