Auf ein Gesuch des Unternehmers der Lokal-Dampfschifffahrt um Erlaß der an die Stadt zu zahlenden contractmäßigen Entschädigung für dasjenige Quartal, worin derselbe behufs Reparatur seines Schiffes abwesend war, bemerkte die Versammlung, wie dieser Antrag bereits durch den bezüg- lichen Beschluß vom 6. dieses Monats seine Erledigung finde.
Actum ut supra
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