Der Vorsitzende führt aus, daß am 1. April 1876 die Knabenzahl- schule nur als Privatschule des Herrn Gymnasial-Directors bestanden habe, weshalb dieser auch nunmehr den Ueber- schuß der Einnahme der qu. Schule nach Abzug der Ausgaben beanspruche. Die Versammlung beschließt, den qu. Ueberschuss dem Herrn Director nur zu Gymnasialzwecken zu über- weisen.
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