5. Bewilligung von Prämien für die Vertilgung von
Maikäfern.
Auf den Vorschlag des Bürgermeisters bewilligte die Ver-
sammlung für den obigen Zweck eine Summe bis
zu 50 Thlr mit dem Vorbehalte, daß in ähnlicher Weise
in den andern betreffenden Gemeinden des Kreises
Prämien bewilligt werden.