werbungs patent fur heren haubtman Passerat sambt denen beij sich habenden unteroffcieren und gemeinen ist verleßen, und der be - scheidt demselben nach der churfürstlicher gnädigster verordnung gehorsambts nach zu leben, und pfals von denen per? monath praetendirten 8 reichsthaler nicht abzustehen von willens, soll daruber der unterthänigster bericht abgestattet werden.
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