Eine landräthliche Verfügung vom 2. des Monats wird vorge- tragen, wornach die Stadt eine Summe von 1933 Thlr. 20 Sgr als Antheil zur Complettirung der Kosten für den eventuellen Ankauf der Landwehrpferde schleunigst bereit zu stellen hat.
In Erwägung, daß die Stadt vorstehende Summe gegenwärtig nicht disponibel hat, dieselbe übrigens bei eintretender Mobilmachung der Landwehr außer diesem Beitrag auch noch andere Kosten für Armen- lieferungen 𝜑 aufbringen muß, beschließt die Versamm- lung, behufs Bestreitung außerordentlicher Militair- bedürfnisse eine Summe von 3000 Thlr. gegen Hypothekenbestellung und angemessene Zinsvergütung lehnbar aufzunehmen.
Der Vorsitzende Bürgermeister wurde autorisirt, Namens der Stadt Neuss das Weitere zur Verwirk- lichung der Negociation zu veranlassen.
actum ut supra
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