Von der betreffenden Commission wurde heute über die vorgenommene Prüfung des städtischen Etats pro 1853 und den Modus der künftigjährigen CommunalsteuerUmlage Bericht erstattet. Gegen die von der Verwaltung gemachten Etats-Vorschläge war nirgends etwas zu erinnern gefunden worden, da die Ansätze in specie die Veränderungen gegen das laufende Jahr durch die beiliegenden SpezialEtats resp. durch frühere gemeinderäthliche Beschlüsse und die ad marginem aufgenommenen Erläuterungen begründet erscheinen.