Mauermeister Gesellen Betr.
Wurde beschlossen, daß den Gesellen deren Mauermeister künf- tighin einsweilen und so lange die Lebensmittelen noch in einem etwa höhere Preise stehen, der vor dem Krieg bestandene Winter- Taglohn mit 1 1/2 Stbr. und der Sommer Taglohn mit 2 Stbr. ohne Verreichung des Tranks ver- höhet, und deshalb von keinem Meister was mehr zalt werden solle .