Auf das Gesuch des MaurermeistersFischer ihm für die ihm bei dem Neubau der Schule in der Quirinusstraße ohne sein Verschulden erwachse- nen Verluste. eine Entschädigung zu gewähren, beschließt die Versamm- lung, weil die Verluste, welche Bittsteller wirklich erlitten, ohne sein Verschulden eingetreten sind, der Ehefrau des Bittstellers eine Entschädigung von 300 thr. zu bewilligen.
[Nächste Seite]
| Erwähnt in |
|
|---|
| Typ | Gebäude |
|---|---|
| Erwähnt in |
|
| Erwähnt in |
|
|---|