Wilhelm Dulken
Da man auf der Antrag des Wilhelm Dulken die beschädigte hintere Mauer seiner Scheune, durch Werkverständige besichtigen lassen, und diese ihr Gutachten dahin abgegeben haben, daß solche Beschädigung hauptsächlich und ursprünglich daher entstanden seye, weil die Stadt vor
[Nächste Seite]einigen Jahren zu ihrem behuf den Grund bei gemelter Scheune wegnehmen lassen, wodurch die Mauer eingesunken und gespaltet worden seye; so ist die Sache dahin verglichen worden, daß die Stadt zur Zustandstellung der Mauer Steine und Kalk den Wilhelm Dulken aber auf seine Kösten aus dem Bergischen selbst abzuholen hat, hergeben und annebens dem Mauermeister Schnee, der wegen unterlassener Befestigung der Mauer mit Balken und Ankern an der Beschädigung einige Schuld mit hat, zu etwaiger Bestreitung des Arbeitslohns nach Instand gestellten Mauer 25 Rth. bezahlen solle.