Band 75: Eintrag vom  10. Januar 1928 (Nr. 650)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
8. Nachtrag zur Schankerlaubnissteuer - Ordnung.

Stadtverordneten - Versammlung beschließt wie folgt: Auf Grund des § 18 des Kommunalabgabegesetzes vom 14. Juli 1893 in der Fassung des Gesetzes vom 26. August 1921 und des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 10. Januar 1928 wird für die Stadtgemeinde Neuss folgender

[Nächste Seite] II. Nachtrag

zur Schankerlaubnissteuer-Ordnung vom 10. März 1922 erlassen.

Artikel I. Als neue Bestimmung wird in die Ordnung eingefügt:

§ 5 a. Bei der Erteilung einer Nebenkonzession, welche die Erlaubnis zur Führung der im § 1 benannten Betriebe vorsieht, wird eine Schankerlaubnissteuer nach den in der Ordnung vorgesehenen Sätzen erhoben.

Artikel II. Dieser Nachtrag tritt mit dem Tage der Verkündigung in Kraft. Neuss, den der Oberbürgermeister in Vertretung: Thielemann. Die Ordnung soll gelegentlich der Etatsberatung überprüft werden.