Band 75: Eintrag vom  23. Juli 1929 (Nr. 1020)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
13. Abtretung von Straßenterrain.

Aus Anlaß der Errichtung von Neubauten haben sich die Grundstückseigentümer Wierich und Moll verpflichtet, die vor der Fluchtlinie der Körnerstraße liegenden Parzellen - Wierich Flur 3 L 138/27 und Moll Flur F N° 3808/351 - unentgeltlich an die Stadt abzutreten. Stadtverordnetenversammlung ist einverstanden.

Die Arbeiter-Wohnungs-Genossenschaft hat sich aus Anlaß der Errichtung von Wohnungsbauten bereit erklärt, das zum Weißenbergerweg fallende Straßengelände unentgeltlich an die Stadt abzutreten. Stadtverordnetenversammlung ist einverstanden.