Aus Anlaß der Errichtung von Neubauten haben sich die Grundstückseigentümer Wierich und Moll verpflichtet, die vor der Fluchtlinie der Körnerstraße liegenden Parzellen - Wierich Flur 3 L 138/27 und Moll Flur F N° 3808/351 - unentgeltlich an die Stadt abzutreten. Stadtverordnetenversammlung ist einverstanden.
Die Arbeiter-Wohnungs-Genossenschaft hat sich aus Anlaß der Errichtung von Wohnungsbauten bereit erklärt, das zum Weißenbergerweg fallende Straßengelände unentgeltlich an die Stadt abzutreten. Stadtverordnetenversammlung ist einverstanden.
| Erwähnt in |
|
|---|
| Erwähnt in |
|
|---|
| Typ | Straße |
|---|---|
| Erwähnt in |
|
| Typ | Straße |
|---|---|
| Erwähnt in |
|
| Erwähnt in |
|
|---|