Für die provisorischeprovosorische Ableitung der Schmutzwässer aus den beiden Siedlungen Kaarster- und Gladbacherstraße stellt Stadtverordnetenversammlung einen Betrag von insgesamt 95 000 M aus Schmutzwasserkanalanleihe zur Verfügung. Voraussetzung hierfür ist, daß von der zuständigen Stelle in Berlin Bedenken in gesundheitlicher Beziehung nicht bestehen. Stadtverordnetenversammlung wünscht baldigst eine Vorlage über die Verlegung der Wasserleitung zu den Häusern, die heute auf Wasserentnahme aus Brunnen angewiesen sind.
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