Stadtverordnetenversammlung beschließt Genehmigungserteilung an die Rheinbahn für die Strecke Meererbusch - Neuss unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Über die von Rheinbahn für die Benutzung der Straßenbahnstrecken der Stadt Neuss zu zahlende Anerkennungsgebühr oder sonst näher zu vereinbarende Abgabe, die Zugzahl, Höhe der Tarife und die Dauer der Genehmigung sollen sofort Verhandlungen eingeleitet werden.