Band 75: Eintrag vom  29. Juli 1930 (Nr. 1241)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4. Regelung des Begräbniswesens in den eingemeindeten Gebieten.

Die Friedhofs- und Begräbnisordnungen der ehemaligen Gemeinden Grimlinghausen, Uedesheim und Weckhoven werden bis auf weiteres für gültig erklärt. Die Beerdigungen aus Stüttgen finden nach dem Vertrag zwischen Neuss und Uedesheim auf dem Uedesheimer Friedhof statt. Der aus Norf eingemeindete Ortsteil gehört zum Beerdigungsbezirk Grimlinghausen und der aus Holzheim eingemeindete Ortsteil zum Beerdigungsbezirk Weckhoven.