Von der Versammlung wurde auf Antrag des Pet. Jos. Kreuseler genehmigt, daß demselben pro 1869 die Reini- gung der öffentlichen Plätze und der Kanäle gegen die erhöhte Vergütung von 200 Thlr. jedoch unter dem Vorbehalte einer der Stadt zustehenden vierwöchentlichen Kündigung übertragen werde.
actum ut supra