Auf den Antrag des Herrn Bauendahl ihn für das an die Seli- cumerstrasse abzutretende Terrain (56 Quadrat Fuß) zu entschädigen, beschließt die Versammlung, dem p. Bauendahl sowohl wie auf den übrigen Adjacenten der Selicumerstraße bei Ab- tretung von Terrain an die Straße eine Entschädigung von 30 Pfennigen pro Quadrat Fuß zu zahlen.
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