Band 59: Eintrag vom  4. Oktober 1880 (Nr. 475)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4.) Verträge wegen des Wasserwerkes.

Der Vorsitzende theilt der Versammlung mit, daß in Folge des Rescripts der Königlichen Regierung vom 12. August d. J. an Stelle des Zusatzes zu § 10 des Vertrages über das Wasserwerk zwischen Herrn Scheven, den Herren Arnold und Carl Boenniger und ihm ein neuer Zusatz vereinbart worden sei, welcher wie folgt laute:

"Für den Fall die Stadt Neuss eine Erweiterung des Röhrennetztes über den jetzt angelegten Plan hinaus verlangen sollte, hat sie dem Unternehmer Herrn Scheven denjenigen Betrag als Brutto-Einnahme an Wasserzins aus der Erweiterungs-Anlage zu garantiren, welchen Herrn Scheven an Zinsen des auf die Erweiterungs-Anlage zu verwendenden resp. verwendeten nachträglichen Anlage-Kapitals an die Stadt zu zahlen hat."

Die Versammlung erklärt sich mit diesem Zusatze an Stelle des früheren einverstanden.