Da der Gärtner Johann Hamscher aus Hangenweis- heim im Großherzogthum Hessen, welcher die Eigen- schaft als Preußischer Unterthan zu erwerben und sich in diesseitiger Bürgermeisterei niederzulassen gedenkt, hier ein Unterkommen gefunden, sich und seine künfti- gen Angehörigen zu ernähren im Stande ist, und einen unbescholtenen Lebenswandel führt, so hat der Stadtrath in Bezug auf den §.8 des Gesetzes vom 31. December 1842 nichts zu erinnern, daß demselben die er- betene Naturalisations-Urkunde ertheilt werde.
Actum utsupra
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