Eine landräthliche Mittheilung vom 17. Februar courant wird vorgelegt, worauf die Stadt als Antheil in den Kosten für den Bau des evang. Pfarrhauses eine Summe von 3273 Thlr. 7 Sgr 6 Pf beizutragen, und gegenwärtig dis- ponibel zu stellen hat.
Da das evang. Presbytorium gegen die Kosten- Repartition Rekurs ergriffen hat, so wurde der Gegenstand einstweilen vertagt.
Actum ut supra
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