7. Remunera
tion für den Executor Sterk.
Für den Verlust an Gebühren bei Einziehung der städtischen
Gefälle sowie für sonstige unbelohnt gebliebene Verrich-
tungen bewilligte die Versammlung dem Steuer-Executor Sterk einen Remuneration von 20 Thlr.
actum ut supra
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