Band 55: Eintrag vom  16. November 1868 (Nr. 474)

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Transkription

 
7. Remuneration für den Executor Sterk.

Für den Verlust an Gebühren bei Einziehung der städtischen Gefälle sowie für sonstige unbelohnt gebliebene Verrichtungen bewilligte die Versammlung dem Steuer-Executor Sterk einen Remuneration von 20 Thlr.

actum ut supra

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