Band 49: Eintrag vom  2. Januar 1851 (Nr. 93)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Vor Berathung der zur Tages-Ordnung gebrachten Gegenstände trug der Gemeindeverordnete Dünbier vor, daß nach § 156 der neuen Gemeinde-Ordnung der jetzt gewählte Gemeinderath wohl nicht eher über die laufenden Geschäfte berathen könne, bis die Vollendung der Einführung der CommunalOrdnung durch das Amtsblatt publizirt sei. Er stelle daher den Antrag, daß der Gemeinderath sich darüber ausspreche, ob er sich hier competent erachte, jetzt schon Beschlüsse über die laufenden Geschäfte zu fassen oder nicht.

Die Abstimmung ergab das Resultat, daß die Ansicht des Antragstellers nicht angenommen wurde.

a. u. s.