Band 49: Eintrag vom  9. September 1850 (Nr. 21)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Auf den Antrag des Comites des diesjährigen BürgerSchützen-Vereins auf Bewilligung eines Zuschusses zur Bestreitung der Festkosten beschließt Gemeinde Rath in Erwägung, daß die Ausgaben des Statt gehabten diesjährigen Schützenfestes wegen der eingetretenen schlechten Witterung und dadurch entstandener Mehrkosten, durch die Einnahme nicht haben gedeckt werden können, dem Vereine einen städtischen Zuschuß von vierzig Thalern zuzusagen. Actum ut suprat supra