Band 30: Eintrag vom  4. November 1738 (Nr. 267)

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Transkription

 

die muller jahrlichß zu suppliciren

auff die nun eine zeitlang angehaltene klagten ist der allinger schluß, daß alle jahr umb lichtmeeß die mullern ahn der Ober- und Niederpfortzen per memoriale die anfrag thuen sollen, ob in ihren diensten zu continuiren einem ehrsahmen rath gefällig seijn.

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