Stadtverordnetenversammlung beschließt in Ausführung der ortsstatutarischen Bestimmungen, daß die Straßenreinigung ab 1. Oktober d. Js.auf die Viktoria- und Schulstraße und ab 1. November d. Js.auf die Bleich- und Kallengasse ausgebaut werden soll. Die Reinigung soll wöchentlich einmal erfolgen.