Der Stadtverordneten-Versammlung wird ein Rescript des Königlichen Oberpräsidiums vom 10. October 1860 vorgelegt, wornach diese hohe Behörde sich geneigt erklärt, den wegen Errichtung einer Handels- Kammer am hiesigen Orte gestellten Antrag in der Weise wie das Projekt von den Mitgliedern des hiesigen Handels- und Gewerbe- standes vorgeschlagen ist, zu befürworten. Bevor jedoch zur Sache weiter berichtet werde, werde unter Andern bestimmte Aus- kunft darüber gefordert, ob der ausgesprochenen Ansicht, daß der Bezirk der zu errichtenden Handelskammer die Bürger- meisterei Neuss umfassen soll, beigetreten werde.
Vorsitzender lud die Versammlung ein, sich über den frag- lichen Punkt gutachtlich äußern zu wollen. Die Stadtverordneten-Versammlung, welche das Bedürfniß und die Nützlichkeit der Errichtung einer Handelskammer hier- selbst wiederholt und dringend anerkennt, gibt die Erklärung ab, daß der Bezirk der hier zu errichtenden Handelskammer auf die Bürgermeisterei Neuss festzustellen sein dürfte, indem der Handels-und Gewerbe-Verkehr in den umliegenden Landge- meinden von nur geringfügiger Bedeutung ist.
actum ut supra