Band 38: Eintrag vom  15. April 1795 (Nr. 706)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Beschluß vom Volcksverwalter die Gefangene anzugeben ,

Hiesiger Verwalter ließe zum Magistrat gelangen einen von dem Volkver[tretter]walter erlaßenen Beschluß, vermög welchem man diejenige hat aufschreiben müßen, die

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wegen Schwachsinnigkeit in hiesigen K[l]öster bewahrlich aufbehalten werden, auch diejenige, welche sich für ihr Leben lang in die Kost daselbst veraccordirt haben, fort welche man in dem Stadtgefängniß sitzen hat. Worab ein ordentliches Verzeichniß vorerwehntem Verwalter den 16ten dieses zugestelt worden ,