Band 55: Eintrag vom  9. April 1869 (Nr. 574)

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Transkription

 
3. Anstellung von Nachtswächtern.

Auf Vortrag des Bürgermeisters beschließt die Versammlung, dem Nachtswächter Baumann den Dienst zu kündigen und die Hülfsnachtwächter Mainz, & Allrath zu entlassen, sodann den beiden Hülfsnachtwächter Weinforth und Schippers unter Kündigungs-Vorbehalt als permanente Nachtswächter anzustellen. Für die Sommermonate seien vier Nachtswächter als genügend zu erachten.

actum ut supra