Band 30: Eintrag vom  13. Februar 1740 (Nr. 677)

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Transkription

 

verbott

durch den trommenschlag soll publicirt werden, daß niemandt ohne wißen und belieben Herren burgermeisteren frembte zur wohnung annehmen, auch jeder des abendts an der wacht einen Zettel uber [letzte Zeile nicht mehr erkennbar]

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