7. Krankheitszula
ge für den Verwaltungsdiener Schmitz.
In Anbetracht der andauernden Krankheit des Verwaltungsdieners
Schmitz, bewilligte die Versammlung demselben auf sein
derfallsiges Gesuch eine einmalige Krankheitszulage von
15 Thlr.
actum ut supra