Fernerer Verkauf eines Theiles der Morgensterns- heide.
Bei dem vortheilhaften Resultate, welcher der jüngst abgehaltene Verkauf eines Theiles der Morgenstershei- de geliefert hat, hält der Stadtrath es für angemessen, die sich fortwährend zeigende Kauflust zu benutzen und deshalb noch ferner von derselben die auf der beigeschlos- senen Charte gezeichneten, und zu 1056 Thaler 18 Silbergroschen 6 pfennige abgeschätzten 77 Morgen 148 Ruthen zu öffentlichen Ver- äußerung gleich auszustellen.
Der Erlös ist, wie dies auch bei dem früher verkauf- ten Theile der Heide unterm 2. Maerz dieses Jahres beschlossen worden, hypothekarisch unterzubringen und zur Be- richtigung der von der Stadt verschuldeter Jahres-Renten respective deren Ablöse zu verwenden.
Actum ut supra