Band 45: Eintrag vom  2. März 1837 (Nr. 38)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Verkauf eines Theiles der Morgensterns- heide.

Auf den Vorschlag des Bürgermeisters fand der Stadt- rath es ebenfalls angemessen, daß von der Gemeinde Neuß bei der Auseinandersetzung mit Büttgen und Kaarst anerfallenden Gründen der Morgensternsheide einstweilen 87 Morgen 108 Ruthen 50 Fuß in 44 Parzellen gleich zur öffentlichen Veräußerung ausgeboten werden, mit dem Ver- kaufe des übrigen Theils aber noch eine Zeitlang Abstand zu nehmen sei, damit die Menge der auf einmal ausge- stellten Grundstücke auf den Kaufpreis keine nachthei- lige Wirkung ausübe.

Der errungene Kaufpreis ist hypothekarisch unter- zubringen. Die davon aufgehenden Zinsen sollen zur Berich- tigung der von der Stadt verschuldeten Jahres-Renten oder der Kaufpreis eventualiter zur Ablöse derselben verwendet werden.

Actum ut supra

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