Stadtverordneten - Versammlung nimmt Kenntnis von der Mandatsniederlegung des Stadtverordneten Dr. D'heilvon der Demokratischen Partei.
Als Ersatzmann für den ausgeschiedenen Stadtverordneten Dr. D'heil wird der GeschäftsführerAdolf Lange vom Vorsitzenden nach den Vorschriften des § 19 des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. Juli 1919 eingeführt und verpflichtet.