Band 75: Eintrag vom  19. März 1926 (Nr. 237)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3. Einhaltung der Etatskredite

Vom Beginn des neuen Etatsjahres sind die genehmigten Ausgabekredite unter allen Umständen einzuhalten. Die Stadtverordneten - Versammlung lehnt nachträgliche Bewilligung von Überschreitungen unter allen Umständen ab, es sei denn, daß in Ausnahmefällen die Überschreitung im Interesse der Stadt unvermeidbar war und in der darauffolgenden Sitzung die Nachbewilligung beantragt wird.

≠ 3 a. Getränkesteuer. Stadtverordneten - Versammlung beschließt die Gemeinde - Getränkesteuer nach der Getränkesteuer - Ordnung für die Stadtgemeinde Neuss vom 28. 9.1923 für das Rechnungsjahr 1926 weiter zu erheben mit der Maßgabe, daß der Prozentsatz der zu erhebenden Getränkesteuer von 23 % auf 21/2 % herabgesetzt wird. Der Minderertrag wird durch den Mehrertrag aus den Ersparnissen der Kommissionsberatungen von rd. 40 000M gedeckt. gez. Müllejans