Band 75: Eintrag vom  19. März 1926 (Nr. 236)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
2. Deckung des Gemeindesteuerbedarfs.

Stadtverordnetenversammlung beschließt, daß zur Deckung des Gemeindesteuerbedarfs 1926 erhoben werden: a) Zuschläge zur staatlichen staatlichen Grundvermögenssteuer 170 %, b) Zuschläge zu den Gewerbesteuergrundbeträgen vom Ertrage 450 %. c) Zuschläge zu den Steuergrundbeträgen von der Lohnsumme 1250 %.

Bei einem umlagefähigen Soll der Gewerbesteuergrundbeträge vom Ertrage von 76 000 M und von der Lohnsumme von 20800 M beträgt die Durchschnittsbelastung der Gewerbesteuer 619,83 %.

Nach einem umlagefähigen Soll der staatlichen

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Grundvermögenssteuer von 280 000 M beträgt die durchschnittliche Belastung sämtlicher Realsteuern 285,29 %.