Stadtverordnetenversammlung beschließt, daß zur Deckung des Gemeindesteuerbedarfs 1926 erhoben werden: a) Zuschläge zur staatlichen staatlichen Grundvermögenssteuer 170 %, b) Zuschläge zu den Gewerbesteuergrundbeträgen vom Ertrage 450 %. c) Zuschläge zu den Steuergrundbeträgen von der Lohnsumme 1250 %.
Bei einem umlagefähigen Soll der Gewerbesteuergrundbeträge vom Ertrage von 76 000 M und von der Lohnsumme von 20800 M beträgt die Durchschnittsbelastung der Gewerbesteuer 619,83 %.
Nach einem umlagefähigen Soll der staatlichen
[Nächste Seite]Grundvermögenssteuer von 280 000 M beträgt die durchschnittliche Belastung sämtlicher Realsteuern 285,29 %.