5. Nachkredit für Unterhaltung der Volksschulgebäude.
Stadtverordnetenversammlung bewilligt für Unterhaltung
der Volksschulgebäude in 1925 gegenüber dem Etatsbetrage
von 40 000 M einen weiteren Kredit von 10 000 M, der
im Nachtragsetat vorgesehen werden soll.