Ein Schreiben der General-Post-Direction wird verlesen, worin dieselbe mittheilt, daß der zur Errichtung eines neuen Postge- bäudes Seitens der Stadt offerirte Platz acceptirt, jedoch die Bestimmung über den Zeitpunkt der Inangriffnahme des Baues bis zur Disponibelstellung der nöthigen Baufonds vorbehalten wird.
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