1. Verpachtung von städtischen Grundstücken Die Verpachtung vom 11n Maerz curant wurde genehmigt mit Ausnahme
der ? des unter StlU II. Art. 144 registrirten Grundstückes, worauf der
frühere PächterDahmen nicht den früheren Pachtzins von 33 Th. ge-
boten hat.