Band 55: Eintrag vom  29. August 1867 (Nr. 87)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
Maßregeln gegen die Verbreitung der Cholera.

Nachdem durch Einschleppung, in hiesiger Stadt die Cholera ausgebrochen ist, machte der vorsitzende Bürgermeister die Versammlung mit den von der Sanitäts-Commission ange- ordneten und noch weiter für nothwendig erachteten Maß- regeln bekannt, womit die Versammlung sich einver- standen erklärte, indem sie die entstehenden Kosten auf die Stadt-Kasse übernimmt. Dieselbe erklärt sich insbesondere damit einverstanden, daß die Aufwärter und Krankenträger lediglich für das Cholera-Spital disponibel gehalten, die für letzteres noch nöthigen Anschaffungen gemacht und in den- jenigen Quartiers, wo die Herren Ärzte eine Desinfection der Abtritte für nothwendig erachten, diese Desinfectionen auf städtische Kosten angeordnet werden.

actum ut supra