Die Stadtverordneten-Versammlung prüfte den vom Bürgermeister entworfenen Wegebau-Verwendungs- Plan pro 1868, und erklärte sich mit demselben in allen Theilen einverstanden. Sie stellte diesen Etat demgemäß zu 1774 Thalern 10 Silbergroschen mit dem Bemerken fest, daß die Kosten der Unterhaltung der Hauptcom- munalwege mit 1393 Thalern 20 Silbergroschen durch Communalsteuer und jene für die Unterhaltung der Wege 2ter Klasse mit 380 Thalern 20 Silbergroschen wie im laufenden Jahre durch Repar- tition auf die Grundbesitzer nach Maßgabe des Gesetzes vom 28. September - 6. October 1791 Tit. II Sect. V Art. 2 aufgebracht werden sollen.
actum ut supra