In Folge eines Antrages mehrer Hebammen auf Verbes- serung ihres Gehaltes für die Bedienung der armen Wöch- nerinnen, beschließt die Stadtverordneten-Versammlung, in Anbetracht ihrer gestiegenen Dienstverrichtungen, vom 1. Juli dieses Jahres ab das Gehalt der drei Hebammen Klein, Geisler und Nocaten auf 25 Thalern für jede zu erhöhen.
actum ut supra
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