Nach Anhörung des Vortrages über die körperliche Beschaffenheit des seit langen Jahren als zweiter Communalwegewärter beschäftigten Heinz Jansen bemerkte die Versammlung, daß das Gehalt des q Jansen, wenn derselbe auch gegenwärtig nicht arbeits- fähig ist, einstweilen bis zum Jahresschlusse ausbezahlt werden möge.
actum ut supra
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