Band 52: Eintrag vom  30. Dezember 1859 (Nr. 539)

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Transkription

 
1. Veröffentlichung des Verwaltungsberichts und des Etats pro 1860.

Auf den Antrag des Stadtverordneten Graeff beschließt die Versammlung, die erstatteten Verwaltungsbericht und den festgestellten Haushaltungs-Etat pro 1890 durch den Druck veröffentlichen zu lassen, indem dieselbe gleichzeitig die dadurch entstehenden Kosten bewilligt.