Eintrag 54828. April 1856 Berücksichtigend, daß der seit längern Jahren
hier wohnende, und hier bereits gesetzlich heimaths-
berechtigte FuhrmannPeter Nover lediglich durch
seine jüngst geschehene Verheirathung, wodurch er
einen eigenen Hausstand begründet, zur Nachzahlung
von Einzugsgeld verpflichtet ist, beschließt Gemeinderath,
da die unterm 18. Febr. c. beschlossene Ermäßigung
des Einzugsgeldes noch nicht höhern Orts genehmigt
ist, daselbe für den p Növer auf den erniedrigten
Satz von 15 Thlr festzustellen. actum ut supra...
Eintrag 54928. April 1856 Dem Gemeinderath wurden die von der betreffenden Commis-
sion geprüften Entwurfe einer neuen Feuerlösch-
Ordnung und des Statuts zu einem ins Leben
zu rufenden Rettungs- und Sicherheits-Vereinemit dem Bemerken vorgelegt, daß diese
beiden
Actenstücke, wornach die Spritzen durch eine für
die Zeit ihrer Thätigkeit aus der Gemeinde-Kasse
besoldete Spritzen-Manschaft bedient, dagegen die
Hülfeleistungen wie Retten und Bewachen
von Gegenständen, [Wasserreihenbilden?], Straßen-
Absperren, durch einen besondern Verein besorgt
werden sollen, zweckmäßig befunden worden
sein, und daher nunmehr mit der Bildung des
Rettungs- und Sicherheits-Vereins vorzugehen
sein dürfte, wornach dann der Erlaß der
neuen Feuerlösch-Ordnung zu folgen hätte. Beide Entwürfe wurden vorgelesen im Ein-
zelnen nochmal besprochen, und demnach oder danachdennach vom Gemein-
derath ebenfalls gutgeheißen. actum ut supra...