Eintrag 54428. April 1856 Mittelst Antrags vom 19. des Monats sucht die Armen-Verwaltungwiederholt die Genehmigung
zur Aufnahme der Wittwe
Baakes in's Bürgerhospital nach, indem sie zugleich an-
führt, daß allerdings der Schwiegersohn dieser Wittwe
TagelöhnerMolls die Verpflichtung zu deren lebensläng-
lichen Verpflegung übernommen habe, daß derselbe indessen
selbst dürftig und die gedachte Wittwe bei ihm einer
unangemessene Behandlung preis gegeben sei, der p. Molls
lebe vom Taglohn, habe eine Frau und drei Kinder zu
ernähren, und sein ganzes Vermögen bestehe in einem
Häuschen von höchstens 200 Thlr Werth, auf welchem eine
Hypothekenschuld von 100 Thlr hafte. Gemeinderath genehmigte, daß die Wittwe Baakes,
welche provisorisch ins Hospital aufgenommen worden,
einstweilen darin verbleibe, mit der Maßgabe jedoch,
daß die Armen-Verwaltung binnen vier Wochen
näher prüfe, ob die Verpflegung dieser Wittwe nicht dennoch
ihrem contractlich dazu verpflichteten Schwiegersohne über-
lassen werden könne. actum ut supra...
Eintrag 54528. April 1856 Die Wittwe Joh. Bapt. Ibels hierselbst Anstand nimmt,
den von ihrem verstorbenen Ehemann gezeichneten frei-
willigen Beitrag von 150 Thlr für die Erwerbung und
die Einrichtung des Convictorial-Gebäudes zu berichtigen
so ersucht Gemeinderath, dieselbe gerichtlich belangen
zu lassen. actum ut supra...
Eintrag 54628. April 1856 Den städtischen Polizeidienern bewilligte Gemeinderath
für die Zeit vom 1. Januarbis 1. Juli c. jedem eine
Theuerungszulage von sechs Thalern, indem derselbe gleich-
zeitig die Erwartung ausspricht, daß die Polizeidiener
sich befleißigen werden, in Erfüllung ihrer Pflichten
durch Thätigkeit und gute Führung sich hervorzuthun. actum ut supra...
Eintrag 54728. April 1856 Auf den Antrag des Uhrmachers Balthasar Jansenauf Erhöhung der seit länger als 50
Jahre sich immer
gleich gebliebenen Vergütung für das Aufziehen der
Uhren auf der Münsterkirche und auf dem Rathhause und deren gewöhnliche Unterhaltung,
genehmigte
Gemeinderath, daß diese Vergütung von 34 Thlr 3 Sgr 9 Pf.
auf 40 Thlr erhöht werde. actum ut supra...