Band 58: Eintrag vom  9. August 1875 (Nr. 495)

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Transkription

 
11. Abkommen wegen Vorspanngestellung

Die Versammlung beschließt auf Vorschlag des Vorsitzenden wegen Gestellung von Vorspann bei Truppendurchmärschen mit dem Fuhrunternehmer Graefe ein Abkommen auf ein Jahr zu treffen.