Auf das Gesuch der Erben Jodocus Keller um Entbindung von der Pacht zweier noch bis zum Herbste verpachteten Wiesenparzellen am Hammfeldbrückchen, bemerkte Gemeinderath, wie diesem Ansinnen nur in soweit entsprochen werden könne, als Erben Keller für die bei der pro 1852 vorzunehmenden Wiederverpachtung der Grasnutzung sich ergebende Differenz verantwortlich bleiben.
a. u. s.